§1 Allgemeines
(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten zwischen A³ Fotobox (nachfolgend Vermieter genannt) und den Mietern.
(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, der Vermieter hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Vermieter und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.
(3) Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Ulm, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(5) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB akzeptieren.
§2 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 0159014033880 sowie per E-Mail unter info@a3-fotobox.de
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(5) Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
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§3 Mietgegenstand
(1) Der Vermieter vermietet Foboboxen in verschiedenen Ausführungen und Zubehör für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.
(2) Der Mieter stellt die Fotoboxen im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit den Fotoboxen können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen. Über eine Internetseite können die Gäste nach Eingabe des Codes auf Bilder auch in digitaler Form zugreifen.
§4 Zustandekommen des Vertrages
(1) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung durch den Mietvertrag oder Auftragsbestätigung zustande.
(2) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus diesem Mietvertrag/Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in dem Mietvertrag bezeichnet sind.
(3) Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.
(4) Wir bestätigen Ihre Buchungsanfrage durch Versand einer Empfangsbestätigung per E-Mail. Die Empfangsbestätigung Ihrer Buchungsanfrage stellt noch keine Vertragsannahme dar. Erst nach erfolgter Prüfung senden wir Ihnen eine verbindliche Auftragsbestätigung zu, womit ein Vertrag zustande kommt.
§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
(2) Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau der Fotobox ein Stellplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotoboxaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden.
§6 Mietdauer
(1) Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Fotobox liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer.
(2) Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Fotobox durch den Vermieter. Steht die Fotobox zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
§7 Kündigung / Rücktritt / Ausfall Komponenten
(1) Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(2) Kündigt der Mieter den mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:
bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %,
bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 40 %,
bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 90 %,
innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.
(3) Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Systems versuchen wir defekte teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück.
(4) Sollte während der Veranstaltung eine Komponente ausfallen, ist über das Handbuch ein Reparaturversuch durch den Mieter möglich. Sollte der Fehler nicht zu beheben sein, ist der Vermieter zu informieren, um eine telefonische Lösung zu finden. Lässt sich das Fotobox System nicht mehr reparieren und ist eine Hauptkomponente (System, Foto) ausgefallen, so wird dem Mieter nur die anteilige funktionsfähige Zeit abgerechnet. Fällt hingegen nur eine Teilkomponente aus (Drucker, Onlinefunktion) so wird der komplette Betrag fällig. Ein weiterer Schadensersatz ist nicht möglich.
§8 Vertragsmäßiger Gebrauch
(1) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.
§9 Verbotene Nutzungen
Dem Kunden ist untersagt:
(1) Das Fotobox-System oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
(2) Das Fotobox -System oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.
(3) Das Fotobox -System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Fotobox-System abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.
(5) Das Fotobox -System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben
(6) Die Fotobox während der Mietdauer an einem anderen Ort aufzustellen, als vertraglich vereinbart wurde.
§10 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter bestätigt, dass er den Mietgegenstand, gemäß der in der Artikelbeschreibung vollständig und mängelfrei übernommen hat.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox vor unsachgemäßer Behandlung zu schützen. Die Aufstellung ist ausschließlich in trockenen Innenräumen gestattet. Die Anbringung von Fremdmaterial am Eigentum vom Mieter (insbesondere durch Beklebung) ist nicht gestattet.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.
§11 Haftung
(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Der Mieter kann den Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.
(3) Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.
(4) Falls der Mietgegenstand oder/und das dazu gehörende Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird/werden, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reinigungskosten, Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet. Es wird dem Mieter empfohlen, bestehende Haftpflichtversicherungen auf die Deckung von Schäden an gemieteten Objekten zu überprüfen und ggf. eine Versicherung über die Mietdauer abzuschließen!
§12 Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(2) Der Vermieter stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.
(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht dem Vermieter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu.
(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.
§13 Datenschutz
(1) Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
(2) Die Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
(3) Der Vermieter trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies
– zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,
– zum Zweck der Vertragsdurchführung,
– für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten und
– zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
(4) Der Vermieter wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge usw.) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
(5) Die personenbezogenen Daten werden nach 2 (Zwei) Jahr gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(6) Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an A³ Fotobox – Thorsten Aumann – In der Aue 1 – 88451 Dettingen – info@a3-fotobox.de wenden. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.


